Service auch für Ihre
Kleinkläranlage
Wir sind auf die Wartung von Kleinkläranlagen
spezialisiert.
Auch Ihre Kläranlage wird nur dauerhaft gute Abwasserwerte
einhalten können, wenn sie fachgerecht gewartet wird!
Nach den zur Zeit gültigen gesetzlichen Reglungen ist
eine Wartung mindestens 2 x jährlich Pflicht.
In Bayern muss nach 2 Jahren die Funktionstüchtigkeit der Anlage
von einem PSW (Privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft)
bestätigt werden. Auch ist der PSW für die Antragserstellung und
Erstabnahme nötig.
Gerne können Sie von uns die
Anschrift mehrer Sachverstänger bekommen.
Zudem bauen wir Pflanzenkläranlagen und
Mikrofiltrationsanlagen ein.
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Oder Rufen Sie uns
an: 09852 728301