Service auch für Ihre Kleinkläranlage











                        Wir sind auf die Wartung von Kleinkläranlagen spezialisiert.

  Auch Ihre Kläranlage wird nur dauerhaft gute Abwasserwerte einhalten können, wenn sie fachgerecht gewartet wird!

Nach den zur Zeit gültigen gesetzlichen Reglungen ist eine Wartung mindestens 2 x jährlich Pflicht.

In Bayern muss nach 2 Jahren die Funktionstüchtigkeit der Anlage von einem PSW (Privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft)

bestätigt werden. Auch ist der PSW für die Antragserstellung und Erstabnahme nötig.

      Gerne können Sie von uns die Anschrift mehrer Sachverstänger bekommen.

    Zudem bauen wir Pflanzenkläranlagen und Mikrofiltrationsanlagen ein.

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       Gerne würden wir Sie näher informieren:      transport@nikocity.de

    Oder Rufen Sie uns an:      09852 728301